Warum Sie - wenn es um Weiterbildung, Umschulung, BewerbungsTraining und/oder EinzelCoaching geht - mit uns sprechen sollten?
Weil wir für Sie die Ärmel hochkrempeln!
VIONA® Ihre Online Akademie hält über 900 Weiterbildungen für Sie bereit, vom Umgang mit den gängigen Office-Programmen über die Finanzbuchhaltung mit DATEV bis zum Technischer Redakteur, zur Technischen Redakteurin (IHK). Eine vollständige Übersicht finden Sie hier. VIONA® Ihre Online Akademie und Ihr JobCoach. – zwei zuverlässige Partner, wenn es um Ihre berufliche Zukunft geht.
Mit dieser Überzeugung arbeitet Ihr JobCoach. für Sie – und gemeinsam mit Ihnen. Ein Individuum mit eigenen Erfahrungen, eigenen Stärken – aber auch mit noch nicht genutzten Potentialen. Stärken, die es zu stärken und Potentiale, die es künftig zu nutzen gilt.
Individuell, persönlich, 1 zu 1 und unter vier Augen, so arbeiten wir gemeinsam an Ihrem nächsten persönlichen oder beruflichen Schritt. Das ist uns wichtig, denn Ihr JobCoach. konzentriert sich auf Sie und Ihre Ziele und ist nur für Sie da – ob bei Weiterbildung, Umschulung, BewerbungsTraining, im EinzelCoaching, einfach bei allen unseren angebotenen Kursen und Seminaren. Vor Ort in unseren Weiterbildungs- und CoachingCentern oder deutschlandweit online, ganz nach Ihren Wünschen.
Ein breites Angebot an Kursen und Seminaren, inhaltlich flexibel und speziell für Sie anpassbar, führt dazu, dass Ihr Ziel im Fokus bleibt: Sie suchen eine Trainerin, brauchen bewusst eine berufliche Veränderung, möchten einen Coach mit Führungserfahrung – „… und an der „Work-Life-Balance“ sollten wir auch arbeiten, sagt Ihnen Ihre Gesundheit.“ … Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 – 9998979 stehen wir Ihnen gerne beratend und unverbindlich zur Verfügung – und finden auch für Sie den richtigen Coach, die richtige Trainerin und den richtigen Kurs, das passende Seminar oder das individuelle EinzelCoaching und Bewerbungstraining.
Ihr JobCoach. ist ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger. Das bedeutet: Unsere Weiterbildungen, Umschulungen und Coachings können bis zu 100 % öffentlich gefördert werden. Welche Förderung für Sie passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Hier die wichtigsten Wege im Überblick:
Für wen geeignet: Arbeitsuchende, Beschäftigte mit fehlendem Berufsabschluss oder drohender Arbeitslosigkeit.
Leistung: 100 % Übernahme der Lehrgangskosten, bei Umschulungen zusätzlich 150 €/Monat Weiterbildungsgeld sowie Erfolgsprämien (1.000 € für Zwischenprüfung, 1.500 € für Abschluss).
Antrag & Nachweise: Antrag bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter; Nachweis der Maßnahme (AZAV).
Für wen geeignet: Arbeitsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen.
Leistung: 100 % Übernahme von Coaching- und Vermittlungsmaßnahmen.
Antrag & Nachweise: Antrag bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter.
Offizielle Quelle: Bundesagentur für Arbeit – AVGS
Für wen geeignet: Beschäftigte ohne Berufsabschluss, Ältere, Menschen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
Leistung: Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt für Arbeitgeber.
Antrag & Nachweise: Antrag durch den Betrieb bei der Agentur für Arbeit.
Offizielle Quelle: BA – Förderung der Weiterbildung für Beschäftigte
Für wen geeignet: Beschäftigte in Betrieben im Strukturwandel.
Leistung: Finanzierung von Qualifizierungen während des Arbeitsverhältnisses.
Antrag & Nachweise: Antrag durch den Betrieb.
Offizielle Quelle: BA – Qualifizierungsgeld
Für wen geeignet: Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen.
Leistung: Umschulung, Weiterbildung, technische Hilfen.
Antrag & Nachweise: Antrag bei zuständigem Reha-Träger (z. B. Deutsche Rentenversicherung).
Offizielle Quelle: DRV – Berufliche Rehabilitation
Für wen geeignet: Fachkräfte auf dem Weg zu Meister, Techniker, Fachwirt, Erzieher u. a.
Leistung: Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen, seit 2025 mit höheren Fördersätzen.
Antrag & Nachweise: Antrag über zuständige Stellen (meist Landratsamt oder Aufstiegs-BAföG-Stellen der Länder).
Offizielle Quelle: Aufstiegs-BAföG – Offizielle Seite
Übernimmt die Förderung auch Fahrt- oder Betreuungskosten?
Ja, beim Bildungsgutschein können zusätzliche Leistungen für Fahrkosten oder Kinderbetreuung beantragt werden.
Kann ich auch als Beschäftigter gefördert werden?
Ja, über § 82 SGB III oder das Qualifizierungsgeld können auch Arbeitnehmer:innen ohne Arbeitslosigkeit gefördert werden.
Was hat sich seit 2025 geändert?
Die Agentur für Arbeit ist jetzt auch für Bildungsgutscheine von Jobcenter-Kund:innen zuständig. Außerdem gilt das Weiterbildungsgeld von 150 €/Monat zusätzlich bei abschlussorientierten Maßnahmen.
Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, welche Förderung in Ihrem Fall passt, und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Buchen Sie doch direkt online über den orangefarbenen Button (unten, rechts) Ihren Gesprächstermin oder rufen Sie uns unter der kostenfreien Rufnummer 0800 – 9998979 an und vereinbaren Ihren Gesprächstermin.
Hier noch einige Impressionen aus unseren Weiterbildungs- und CoachingCentern in Bürstadt, Heppenheim und Weinheim – Räume mit Wohlfühlatmosphäre, in denen es einfach Spaß macht zu arbeiten, egal ob Weiterbildung oder Coaching:
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